Jeden Mietwagen, den Sie bei CarDelMar mieten, hat gemäß den rechtlichen Bestimmungen des Mietlandes eine Haftpflichtversicherung für Personen sowie für Sach- und Vermögensschäden.
Dieser Versicherungsschutz ist ohne Aufschlag im Mietpreis von CarDelMar inbegriffen. Der Versicherungsumfang (Haftpflichtdeckungssumme) hängt von den jeweiligen Bedingungen der lokalen Autovermietung vor Ort ab. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie den allgemeinen Mietbedingungen des lokalen Autovermieters vor Ort und beachten Sie die Ihnen jeweils mit dem Voucher überlassenen Hinweise zum Umfang der Haftpflichtdeckungssumme (in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet Ihr Kunde eine Liste länderspezifischer Haftpflichtdeckungssummen.)
2) VOLLKASKOVERSICHERUNG/DIEBSTAHLVERSICHERUNG:
Im Mietpreis von CarDelMar enthalten ist eine Kaskoversicherung oder ein der Kaskoversicherung ähnlicher Versicherungsschutz zur Deckung von Schäden an Ihrem Mietwagen, jeweils mit Diebstahlschutz. Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen jeweils mit dem Voucher überlassenen Hinweise zum Umfang der Kaskoversicherung und zu den Haftungssausschlüssen.
Soweit von der lokalen Autovermietung nur eine Deckung mit Selbstbeteiligung angeboten wird, wird der lokale Vermieter im Schadensfall die von Ihrem Kunden hinterlegte Kaution in der Höhe der Selbstbeteiligung einbehalten. Die Selbstbeteiligung wird auf Kreditkarte des Kunden durch den lokalen Autovermieter vor Ort geblockt und eingezogen. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert von Land zu Land. Bitte beachten Sie die Regelungen der lokalen Autovermietung. Sollte ein Schaden entstehen, wird die Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung von der Kreditkarte Ihres Kunden abgezogen. Er bekommt jedoch die Selbstbeteiligung von CarDelMar zurückerstattet.
CarDelMar ersetzt Ihrem Kunden die Selbstbeteiligung, sofern dies nicht in den nachfolgenden Fällen ausgeschlossen ist:
- Im Falle der Missachtung der Allgemeinen Mietbedingungen des
Autovermieters, insbesondere bei Schäden durch das Befahren
unbefestigter Straßen,
- in den Fällen einer Obliegenheitsverletzung gemäß Ziffer 23. der
allgemeinen Bedingungen,
- im Falle von durch vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns
entstandenen Schäden insbesondere bei Fahruntüchtigkeit infolge
von Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme,
- bei Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels,
- bei Schäden an Reifen und Glas im Falle des All-Inclusive Paketes
- bei Schäden an Dach und Unterboden/Ölwanne,
- in allen Fällen in denen die Versicherung vor Ort den
Hauptschaden nicht reguliert.
- Die Selbstbeteiligung bei einem Paket mit
Selbstbeteiligung im Schadensfall wird nicht erstattet.
- Im Falle von Privatgegenständen, die aus dem Auto gestohlen oder
bei einem Unfall beschädigt sowie Folgekosten, die durch Diebstahl
von Privatgegenständen aus dem Auto verursacht wurden.
Bitte beachten Sie: Bei Buchung des All-Inclusive Plus Paketes erfolgt die Rückerstattung der Selbstbeteiligung auch bei Glas- und Reifenschäden.
Die hier aufgeführten Schadensfälle werden nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt, d. h., dass Ihr Kunde für diese Fälle in Höhe der Selbstbeteiligung haftet. Für diesen Fall besteht jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung, die Super LDW, abzuschließen. (Lesen Sie bitte hierzu den Unterpunkt: Zusätzlicher Versicherungsschutz).
Folgekosten wie Abschlepp- und Ausfallkosten, Servicegebühren, Hotelübernachtung, Telefonkosten usw. werden generell nicht erstattet.
Selbstbeteiligung:
Wie bekomme ich meine Selbstbeteiligung zurück?
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, sind folgende Punkte zwingend zu beachten:
- Sofort die Mietwagenstation benachrichtigen.
- Bei Beteiligung eines Unfallgegners die Polizei rufen und einen
Polizeibericht erstellen lassen und diesen wieder mit nach Hause
nehmen und CarDelMar vorlegen.
- Bei Rückgabe einen Schadensbericht von der Station ausstellen und
unterschreiben lassen, ebenfalls mitbringen und CarDelMar vorlegen.
Um die Selbstbeteiligung erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an CarDelMar:
- den Schadensbericht und den Polizeibericht
- eine Kopie des Mietvertrages
- den Zahlungsnachweis, dass Sie die Kaution bar bezahlt haben bzw.
einen Belastungsnachweis Ihrer Kreditkarte.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Erstattung dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) den Hauptschaden nicht reguliert. In diesen Fällen muss von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Eine Versicherung zum Abschluss der Selbstbeteiligung vor Ort ist nicht notwendig. Es gelten die Bedingungen des Mietvertrages des lokalen Autovermieters.
3) ZUSÄTZLICHER VERSICHERUNGSSCHUTZ:
3.1) INSASSEN-UNFALLSCHUTZ:
Dieser kann bei den lokalen Autovermietern unter Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Den Preis erfragen Sie bitte bei ihrem lokalen Autovermieter.
- PAI (Personal Accident Insurance = Insassen-Unfallschutz )
Dieser optionale Versicherungsschutz steht im größten Teil des
Netzes zur Verfügung und erhöht die Deckungssumme bei
Invalidität und Todesfall bei einem selbstverschuldeten Unfall.
- SUPER PAI: Erweiterter Insassen-Unfallschutz
3.2.) VERLUST, DIEBSTAHL ODER SCHADEN AM EIGENTUM:
In bestimmten Ländern kann der Versicherungsschutz um einen zusätzlichen Vertrag erweitert werden. Dieser Vertrag schützt bei Verlust oder Schäden an Ihrem Gepäck und/oder Ihrem persönlichen Eigentum (PEC = Personal Effects Coverage). Ihr Kunde sollte die Regelungen des lokalen Autovermieters zu Angebot, Kosten und Umfang dieses Versicherungsschutzes kennen.
3.3) Super LDW (Super Lost Damage Waiver):
Diese Zusatzversicherung, welche beim lokalen Autovermieter vor Ort abgeschlossen werden kann, hat i.d.R. 2 Funktionen:
a) Sie deckt i.d.R. die Schäden ab, die nicht in der Vollkaskoversicherung inbegriffen sind, d.h.:
- Schäden, die durch Missachtung der Allgemeinen Mietbedingungen des
Autovermieters, insbesondere durch Schäden durch das Befahren
unbefestigter Straßen,
- in den Fällen einer Obliegenheitsverletzung gemäß Ziffer 23. der
allgemeinen Bedingungen
- im Falle von durch vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns
entstandenen Schäden insbesondere bei Fahruntüchtigkeit infolge
von Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme,
- bei Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels,
- bei Schäden an Unterboden/Ölwanne,
- im Falle von Privatgegenständen, die aus dem Auto gestohlen oder
bei einem Unfall beschädigt sowie Folgekosten, die durch Diebstahl
von Privatgegenständen aus dem Auto verursacht wurden.
b) Sie schließt die Selbstbeteiligung aus.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bestimmungen für die Super LDW von den Bedingungen des lokalen Autovermieters abhängt.
4) WICHTIGE HINWEISE
4.1) GEBÜHR FÜR JUNGE FAHRER:
In einigen Ländern müssen junge Fahrer (z. B. unter 21 bzw. 25) eine zusätzliche Gebühr entrichten. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in den Mietbedingungen des Anmietlandes.
4.2) ZUSATZFAHRER:
Im Mietvertrag müssen alle möglichen Fahrer des Fahrzeugs genannt werden, damit der Versicherungsschutz und eventuelle Haftungsausschlüsse erhalten bleiben. Je nach Anmietland und den Bedingungen der lokalen Autovermietung kann der Eintrag eines Zusatzfahrers kostenpflichtig oder kostenfrei sein.